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   LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04   

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LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04 (https://dejure.org/2004,9039)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04 (https://dejure.org/2004,9039)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2004 - 6 Sa 1544/04 (https://dejure.org/2004,9039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG § 1 Abs. 5 Satz 2 BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3
    EKSchG, BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien des Dienstalters, des Lebensalters, der Unterhaltspflichten und der Schwerbehinderung als Kriterien der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten, fristgemäßen Kündigung; Auswahl der für eine Kündigung in Betracht kommenden Mitarbeiter anhand einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 5 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 5 Satz 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenausgleich mit Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz und Auszüge)

    Kündigung, betriebsbedingte -, Interessenausgleich mit Namensliste, Verfassungsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Das Vorliegen einer solchen Entscheidung und der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs ist von den Gerichten für Arbeitssachen voll nachzuprüfen (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 zu II 1 a der Gründe).

    Darüber hinaus ist eine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und Dauerhaftigkeit durch entsprechenden Tatsachenvortrag zu verdeutlichen, um dem Gericht eine Überprüfung zu ermöglichen, ob sie nicht etwa unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 61 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101 zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Dabei gehört zur Auswahl begriffsnotwendig auch die Festlegung des Auswahlkreises (BAG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 18, 363 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 94 zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Da die Betriebsanhörung auch bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG keinen erleichterten Anforderungen unterliegt (BAG, Urteil vom 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 5 zu II 3 der Gründe), ist es folglich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Sache des Arbeitgebers, näher darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen, den Betriebsrat im Rahmen der Anhörung über seine unternehmerische Entscheidung und deren Auswirkungen unterrichtet oder dies anlässlich der Verhandlungen über den Interessenausgleich oder bereits im Vorfeld getan zu haben, wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat.
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Darauf, welche Kollegen der entlassene Arbeitnehmer seinerseits für vergleichbar hält, kommt es nicht an (vgl. BAG, Urteil vom 08.08.1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 zu III 2 c, bb der Gründe).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    2.1.1.1.1 Allerdings ergibt sich aus dem Schutz der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auch die Pflicht für den Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitgeberkündigungen (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 = AP KSchG 1969 § 23 Nr. 17 zu B I 2 der Gründe), und darf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast den durch einfachrechtliche Normen bewirkten Schutz grundrechtlicher Gewährleistungen nicht leer laufen lassen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.1999 - 1 BvR 2100/99 - AP GG Art. 12 Nr. 112 zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Darüber hinaus ist eine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und Dauerhaftigkeit durch entsprechenden Tatsachenvortrag zu verdeutlichen, um dem Gericht eine Überprüfung zu ermöglichen, ob sie nicht etwa unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 61 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101 zu II 2 b der Gründe).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Dies gilt um so mehr, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann und ihm dies aufgrund einer bestehenden Sonderrechtsbeziehung auch zumutbar ist (BGH, Urteil vom 11.06.1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151 zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht gegen die inhaltsgleiche, vom 01. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1998 in Kraft gewesene Vorläufervorschrift vom 25. September 1996 (BGBl. I S.1476) keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet (zuletzt Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 111 Namensliste Nr. 1 zu C II der Gründe).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Dafür genügt ein erheblicher Personalabbau, wofür die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG eine Richtschnur abgeben, sofern mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebes betroffen sind (BAG, Urteil vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 zu II der Gründe).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
    Es muss lediglich feststehen, dass Interessenausgleich und Namensliste eine Urkunde bilden (BAG, Urteil 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375 = AP KSchG 1969 Namensliste Nr. 1 zu II 1 b der Gründe), was vorliegend aufgrund der Bezugnahme unter Nr. 13 des Interessenausgleichs der Fall war.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05

    Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung

    Zudem ist bei der Bewertung der gesetzlichen Regelung auch zu bedenken, dass der Arbeitnehmer bei Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit Namensliste regelmäßig auch eine an den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers orientierte Sozialplanabfindung erwarten kann (vgl. LAG Berlin v. 5.11.2004, AuA 2005, 48 ff.), wie dies vorliegend auch der Fall war.

    Aus diesem Grund genügt auch nicht die bloße Übereinstimmung der Betriebspartner über eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung im Interessenausgleich (vgl. LAG Berlin v. 5.11.2004, AuA 2005, 48 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05

    Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung

    Zudem ist bei der Bewertung der gesetzlichen Regelung auch zu bedenken, dass der Arbeitnehmer bei Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit Namensliste regelmäßig auch eine an den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers orientierte Sozialplanabfindung erwarten kann (vgl. LAG Berlin v. 5.11.2004, AuA 2005, 48 ff.), wie dies vorliegend auch der Fall war.

    Aus diesem Grund genügt auch nicht die bloße Übereinstimmung der Betriebspartner über eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung im Interessenausgleich (vgl. LAG Berlin v. 5.11.2004, AuA 2005, 48 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2006 - 10 Sa 1816/05

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

    Bei Wahrung dieser Grundsätze ist keine Einschränkung der Arbeitsplatzfreiheit des Arbeitnehmers gegeben, die die Regelung des § 1 Abs. 5 KSchG verfassungswidrig macht (i.E. ebenso LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006, 1 Sa 673/05, juris ; LAG Berlin, 05.11.2004, 6 Sa 1544/04, AuA 2005, S. 48 ; APS-Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG, Rz. 785 b).
  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05

    betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste,

    Dies gilt um so mehr, wenn die primär darlegungsbelastete Partei (also im Falle von § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG der Arbeitnehmer) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner (also der Arbeitgeber) nähere Angaben machen kann und ihm dies auf Grund einer bestehenden Sonderrechtsbeziehung auch zumutbar ist (LAG Berlin 5. November 2004 - 6 Sa 1544/04 - juris-Recherche; ausführlich [und in kritischer Auseinandersetzung mit der BAG-Rechtsprechung] zur sekundären Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer betriebsbedingten Kündigung auf Grund eines Interessenausgleichs mit Namensliste: ArbG Berlin 11. August 2004 - 7 Ca 6272/04 - juris-Recherche).
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